VERGÜTUNGSBAUSTEINE
Die Basis Ihres höheren Einkommens
Die Ausgangssituation
Im Steuerrecht sind seit langem über 20 steuer- und abgabenoptimierte Vergütungsbausteine gesetzlich verankert, die entweder nicht bekannt sind, nur vereinzelt genutzt werden oder deren Anwendung an bürokratischen und juristischen sowie personellen Hürden scheitert.
Wie viele kennen und nutzen Sie?
Die möglichen Vergütungsbausteine – hiervon profitieren alle
Internetpauschale
Tankkarte
Shoppingcard
Verpflegung
Edelmetallsparen
E-Bike
Jobticket
Firmenwagen
Fahrgeldzuschuss
Kindergartengeld
Homeoffice
Erholungsbeihilfe
Weiterbildung
Gesundheit
Akzeptanzpartner
Hier eine kleine Auswahl der ShoppingCard Akzeptanzpartner:
Und hier eine kleine Auswahl der Menü-Scheck Akzeptanzpartner
Mehr als
nutzen mehr als 650.000 Menü-Schecks täglich!
DIE MÖGLICHEN VERGÜTUNGSBAUSTEINE
INTERNETPAUSCHALE
Ihr Arbeitgeber kann 50 € im Monat für die private Nutzung von Internet steuer- und sozialabgabenfrei vergüten, ohne Nachweis von Ihnen wie hoch die tatsächlichen Kosten sind.
SACHBEZUG 50 €
Wir bieten die Shoppingcard an, hier übernimmt Ihr Arbeitgeber 50 € im Monat von Ihrem Bruttolohn auf die Karte. Sie können über 50 € netto verfügen und in über 35.000 Geschäften damit bezahlen.
Alternativ funktioniert das genauso mit einem Edelmetalldepot.
VERPFLEGUNG
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen 7,50 € täglich für Lebensmittel steuer- und sozialabgabenfrei vergüten, vorausgesetzt es ist keine Kantine vorhanden und Sie sind im Innendienst beschäftigt. (Außendienst: Verpflegungsmehraufwand 14 € täglich.) Das wären 112,50 € für 15 Tage, dies wird pauschal vergütet, ohne Aufzeichnungspflicht (Krankheit, Urlaub und Feiertage bereits pauschal abgezogen).
FAHRTKOSTENZUSCHUSS
Ihr Arbeitgeber kann 0,30 € je km einfache Wegstrecke vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte für 20 km steuer- und sozialabgabenfrei vergüten, ab dem 21. km erhöht sich die Pauschale auf 0,38 €.
KINDERGARTENZUSCHUSS
Für Kinder bis 6 Jahren können die Betreuungskosten bis zu 100% als Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei vergütet werden.
ERHOLUNGSBEIHILFE
Hier können für Ledige 156 € p.a, 104 € p.a. zusätzlich für Ehepartner und 52 € p.a. je Kind unmittelbar vor oder nach einem Urlaub vergütet werden.