ARBEITGEBERVORTEILE

Geringere Lohnnebenkosten

Sie sparen bares Geld!

Ihre Vorteile als Arbeitgeber:

  • Die Lohnkosten werden gesenkt
  • Durch die spürbare Nettolohn-Steigerung werden Motivation und Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen gesteigert
  • Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit
  • Durch moderne Lösungen werden neue Anreize geschaffen und nachhaltige Mehrwerte für den Arbeitgeber erschlossen.

Dies wird sichergestellt durch:

  • Die Erstellung von Gutachten zur Rechtssicherheit / Einholung einer Finanzamts- und/oder Sozialversicherungsauskunft
  • Eine optimale Gestaltung der Lohnkosten nach den Bedürfnissen der Arbeitnehmer
  • Professionelle Beratung
  • Laufende Betreuung und Umsetzung

DIE DURCHSCHNITTLICHE ERSPARNIS FÜR DEN ARBEITGEBER BEI DER OPTIMIERUNG DER BESTEHENDEN GEHALTSSTRUKTUR LIEGT JE ARBEITNEHMER BEI CA. 2.000 EURO P.A.

Die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber lassen sich verbinden und bringen Gewinn für beide Seiten.

Umsetzungsmethodik

wir können monatlich und damit kurzfristig starten
jeder einzelne Arbeitnehmer wird von uns detailliert informiert
der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist durch unsere Systematik minimal

Weitere Auswirkungen für den Arbeitnehmer

AUF DAS ARBEITSLOSENGELD?

Es entstehen Auswirkungen durch die Entgeltoptimierung, abhängig vom Verdienst und den persönlichen Verhältnissen.

Die Absicherung: Sie als Arbeitgeber sichern dem Arbeitnehmer vertraglich zu, die Auswirkungen bei betriebsbedingter Kündigung – und dadurch geringerem Arbeitslosengeld – auszugleichen.

  • Damit verhält es sich für den Arbeitnehmer neutral!

AUF DAS KRANKENGELD?

Es sind ggfs. Auswirkungen durch die Entgeltoptimierung, abhängig vom Verdienst und den persönlichen Verhältnissen, möglich. Sie treten aber nicht grundsätzlich bei jedem Arbeitnehmer auf.

Die Absicherung:
Sie als Arbeitgeber sichern dem Arbeitnehmer vertraglich zu, eventuelle finanzielle Auswirkungen bei fälligem Krankengeld auszugleichen.

  • Damit verhält es sich für den Arbeitnehmer neutral!

AUF DIE RENTE?

Wir regen an: Ihrem Mitarbeiter wird empfohlen, sich mit dem persönlichen Vorsorgeberater zu besprechen, ob ein Teil aus der Entgeltoptimierung für die geringfügige Auswirkung in der zukünftigen Altersrente angelegt werden sollte.

  • Damit besteht für den Arbeitnehmer eine Ausgleichsmöglichkeit.